31.03.2020 Update Mandanteninformationen Corona-Krise

31. März 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,
liebe Mitstreiter,

viele neue Informationen mit wenig Informationsgehalt, leider:

Zuschüsse Bund und Berlin /Darlehen IBB Berlin

Wir haben Ihnen heute bereits die Informationen zu den von der IBB herausgegebenen FAQ’s übersandt, diese finden Sie nochmals hier:Link

In den FAQ’s konnten wir leider keine Informationen zum Einsatz von Unternehmensvermögen und von Privatvermögen finden, die spannendste aller Fragen.

Nach Kenntnis von HAAS (Link) liegen die folgenden Informationen vor:

„In der aktuellen Lage ergeben sich hinsichtlich von Soforthilfen einige Unklarheiten. Aus diesem Grund wurden folgende Fragen an die Politiker gestellt:

  • Muss das Privatvermögen, insbesondere Liquiditätsreserve, vorab eingesetzt werden, so dass nachrangig die Soforthilfen ausbezahlt werden?
  • Wie hoch ist der Betrag, der für den eigenen Lebensbedarf im Haus und für jede Person des Haushalts vorgehalten werden darf?

Die Antworten (mündlich) ohne Obligo lauten:

  • Die Corona-Soforthilfen eines Landes werden ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Antragssteller müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.
  • Durch eine gemeinsame Definition des Begriffs der „existenziellen Notlage“ wurde erreicht, dass sonstige liquide Mittel grundsätzlich nicht eingesetzt werden müssen, um von der Soforthilfe eines Landes zu profitieren.“

Wir liefern auf diesem Wege neue Informationen, sobald welche vorliegen. Ebenfalls zum aktuell eingestellten Verfahren zu den Soforthilfe I — zinslose Darlehen IBB.

Kurzarbeitergeld: Informationen vom der Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur hat eine Weisung zu Verbesserungen für das KuG bis 31.12.2020 veröffentlicht, Link.

DATEV Lohnupdates

Nach den uns vorliegenden Informationen plant die DATEV Mitte April ein umfangreiches ServiceRelease für den Bereich Lohn und SKRs. Die aktuelle Verfahrensbeschreibung liegt der DATEV erst seit letzter Woche im Entwurf-Status vor. Uns wurde versichert, dass die DATEV mit Hochdruck an der Programmierung arbeitet und dies absolut höchste Priorität hat.

Subventionsbetrug und falsche eidesstattliche Versicherung bei der Beantragung von Corona-Hilfen

Die Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sind rar, die anzugebenen Informationen sind in Berlin noch spärlicher und dennoch muss jeder Antragssteller eine eidesstattliche Versicherung abgeben.

Dies birgt nach aktuellem Kenntnisstand, leider, verschiedene rechtliche Risiken, über die Sie sich zum Beispiel hier informieren können (auch die Welt hat hierzu einen kostenpflichtigen Beitrag veröffentlicht (Link). Inwiefern ein Antragsteller aufgrund der aktuellen mageren Informationslage an dieser Stelle zur Rechenschaft gezogen werden kann, können wir nicht beurteilen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns verpflichtet fühlen Sie ebenfalls über die Worst-Case-Szenarien zu informieren.

Haftungsausschluss

Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Ihr Team Sander Hansen

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Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

aus Sander ist Sander Hansen geworden.

Die Kanzlei Sander hat aufgrund der Corona Krise den für die kommenden Jahre geplanten Generationswechsel bereits im letzten Jahr begonnen. Im Rahmen dieses Generationenwechsels haben wir zum Jahreswechsel 2020/2021 die bestehende Partnerstruktur aus Dietrich und Felix Sander erweitert. Mit Malte Hansen konnte ein weiterer Partner gewonnen werden der gemeinsam mit Felix Sander und den Ihnen bekannten Mitarbeitern die Kanzlei in die Zukunft führen wird.

Dietrich Sander ist weiterhin geschäftsführender Gesellschafter der Sander Hansen Steuer­beratungs­gesellschaft Berlin mbH und wird zukünftig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie insbesondere Felix Sander und Malte Hansen beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Unser zentrales Anliegen dabei ist, die Werte des Kanzleigründers Dietrich Sander fortzuführen und uns gleichzeitig den Herausforderungen des Wandels der Steuerberatungsbranche zu stellen. Das bedeutet für uns, dass wir den Fokus der Kanzlei in der Zukunft um weitere Schwerpunkte erweitern möchten, wir uns der digitalen Transformation mit voller Kraft stellen wollen und gleichzeitig unseren Wurzeln treu zu bleiben.

Wir freuen uns auf die weitere vertrauensvolle Zusammen­arbeit.

Herzlichst

Ihr Team Sander Hansen