Update 26.03.2020 Mandanteninformationen Corona-Krise

26. März 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,

liebe Mitstreiter,

auch heute konnten wir weitere Erkenntnisse erlangen und Informationen sammeln, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten:

Bundeszuschüsse und Zuschüsse vom Land Berlin
Hier finden Sie eine umfassende Übersicht mit den notwendigen Links über die verschiedenen Soforthilfen (steuerbare Zuschüsse als Einmalzahlungen) der Bundesregierung und der einzelnen Bundesländer.

Betrachtet man die formulierten Voraussetzungen der verschiedenen Bundesländer, werden vor allem zwei Dinge klar. Zum einen dienen die Zuschüsse der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise und zum anderen werden die Zuschüssen von Bund und Ländern ergänzend ausgezahlt.

Ganz deutlich wird hierbei auch, dass die aktuellen Soforthilfen nicht solchen Unternehmen gewährt werden sollen, die zwar akut von der Corona-Krise betroffen sind, jedoch aufgrund unternehmerischen Geschicks und/oder unternehmerisch vorausschauenden Entscheidungen in der Vergangenheit für finanzielle Rücklagen gesorgt haben. Diese Rücklagen müssen Sie erst aufbrauchen, damit für sie auch Zuschüsse in Frage kommen.

Wir hoffen, dass die Regierungen hier nochmals nachbessern und auch die vorausschauenden Unternehmer und Ihre Rücklagen schützen!

Berlin: aktuelles zur USt-Sondervorauszahlungen und zu Vollstreckungsmaßnahmen
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat seine Finanzämter nochmals klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei der auf begründeten Anträgen gewährten Herabsetzung und Erstattung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer nicht um den Widerruf der gewährten Dauerfristverlängerung handelt — es verwundert, dass dies aufgrund der aktuellen Situation bei einer solchen Maßnahme überhaupt einer Klarstellung benötigt (Meldung der Steuerberaterkammer Berlin).

Ferner hat die Steuerberaterkammer Berlin mitgeteilt, dass der Vollstreckungsschutz (Link) für alle rückständigen Steuern der Steuerpflichtigen gilt, wenn dieser von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen ist.

Bayern: Fristverlängerung bei Abgabe von Steuererklärungen (VJ 2018)
Bayerns Finanzminister Alber Füracker hat bekannt gegeben (Link), dass in Bayern eine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2018 gewährt wird, rückwirkend zum 1.3.2020 mit Fristverlängerung bis längstens 31. Mai 2020. Dabei muss der Antrag schlüssig begründet werden und Verspätungszuschläge werden für die Zeit der Fristverlängerung nicht erhoben. Ebenfalls werden bereits festgesetzte Verspätungszuschläge auf Antrag erlassen.

Es bleibt abzuwarten, und zu hoffen, dass die anderen Bundesländer hier nachziehen.

Haftungsausschluss
Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Ihr Team Sander Hansen

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Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

aus Sander ist Sander Hansen geworden.

Die Kanzlei Sander hat aufgrund der Corona Krise den für die kommenden Jahre geplanten Generationswechsel bereits im letzten Jahr begonnen. Im Rahmen dieses Generationenwechsels haben wir zum Jahreswechsel 2020/2021 die bestehende Partnerstruktur aus Dietrich und Felix Sander erweitert. Mit Malte Hansen konnte ein weiterer Partner gewonnen werden der gemeinsam mit Felix Sander und den Ihnen bekannten Mitarbeitern die Kanzlei in die Zukunft führen wird.

Dietrich Sander ist weiterhin geschäftsführender Gesellschafter der Sander Hansen Steuer­beratungs­gesellschaft Berlin mbH und wird zukünftig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie insbesondere Felix Sander und Malte Hansen beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Unser zentrales Anliegen dabei ist, die Werte des Kanzleigründers Dietrich Sander fortzuführen und uns gleichzeitig den Herausforderungen des Wandels der Steuerberatungsbranche zu stellen. Das bedeutet für uns, dass wir den Fokus der Kanzlei in der Zukunft um weitere Schwerpunkte erweitern möchten, wir uns der digitalen Transformation mit voller Kraft stellen wollen und gleichzeitig unseren Wurzeln treu zu bleiben.

Wir freuen uns auf die weitere vertrauensvolle Zusammen­arbeit.

Herzlichst

Ihr Team Sander Hansen