Update 24.03.2020 Mandanteninformationen Corona-Krise

24. März 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,
liebe Mitstreiter,

auch heute konnten wir weitere Erkenntnisse erlangen und Informationen sammeln, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten.

Berlin – Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Wir hatten bereits berichtet, dass andere Bundesländer die Erstattung der geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ermöglichen. Heute haben die erfreuliche Nachricht erhalten, dass auch Berlin an dieser Stelle den guten Vorbildern gefolgt ist – dies wurde heute im Newsletter der Berliner Steuerberaterkammer bekanntgegeben.

Demnach teilt die Berliner Finanzverwaltung mit, dass Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, in begründeten Ausnahmefällen ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlung (1/11) auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen können. Die Sondervorauszahlungen werden damit „auf null gestellt“; bereits gezahlte Beträge werden vom Finanzamt in voller Höhe erstattet.

Vorgehen:
„Es erfolgt eine berichtigte Meldung zur Sondervorauszahlung (1/11) ggf. mit dem Wert 0,00 € – möglichst auf elektronischem Wege. Hierbei soll das Freitextfeld zur Begründung der wirtschaftlichen Ausnahmesituation im Unternehmen genutzt werden. Sollten darüber hinaus weitere Angaben für sinnvoll gehalten werden, kann dies auf dem Postweg erfolgen.“

Eine Anleitung zur Umsetzung in dem Buchhaltungsprogramm der DATEV haben wir beigefügt:

Anleitung als PDF

Internes:
Aufgrund der Menge an kurzfristig anzumeldenden Herabsetzungen für unsere Mandantinnen und Mandanten wird sich bei uns im Büro Herr Leon Sander hierum kümmern. Natürlich können Sie sich auch gerne an Ihn wenden, wenn Sie selbst die Finanzbuchhaltung erstellen, um ggfs. Hilfeleistungen bei der Umsetzung zu erhalten. Sofern Sie sich nicht bei ihm melden (bitte per E-Mail), wird er sich im Laufe der kommenden Tage bei Ihnen melden. Bitte bereiten Sie hierfür bereits Ihre individuelle Begründung vor.

Berlin – Senatsverwaltung für Finanzen
Seit heute gibt es eine gute Übersicht der Senatsverwaltung für Finanzen unter dem folgenden Link mit wichtigen Hinweisen zu den folgenden Themen:

  • Soforthilfe 1: Schutzschirm für Berliner Unternehmen und Arbeitsplätze
  • Soforthilfe 2: Schutzschirm für Soloselbständige und Kleinunternehmen
  • Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus (mit Vorlagen)
  • Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne

Bundeszuschüsse und Zuschüsse vom Land Berlin
Leider gab es heute weder neuen Informationen zu der Umsetzung der gestern verkündeten und kommunizierten Zuschüsse des Bundes (Link), welche die Programme der Bundesländer ergänzen sollen, noch zu den Zuschüssen des Landes Berlin (Link bzw. Link).

Andere Bundesländer waren hier wiederrum schneller (und auch großzügiger). Eine hilfreiche Übersicht hierzu haben wir hier gefunden.

BMF – FAQ zum Millarden-Schutzschild für Deutschland
Sehr informativ finden wir das heute veröffentlichte FAQ des Bundesministeriums für Finanzen zum Milliarden-Schutzschild für Deutschland (Link).

Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Informationen und ein FAQ hierzu zur Verfügung gestellt mit hilfreichen Hinweisen, diese finden Sie hier.

Hinweise zum morgigen Tag
Morgen, Mittwoch den 25. März 2020, stimmt der Bundestag zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CDU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ab.

Der Gesetzesentwurf (Link) enthält weitreichende Änderungen aufgrund der Krise für die Bereiche, vgl. Link:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • MietrechtVerbraucherdarlehensrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Insolvenzrecht

Daher werden wir uns bemühen hierzu am morgigen Tag, hoffentlich mit zusätzlichen neuen Erkenntnissen zu den Zuschüssen von Bund und Berlin, die notwendigen Informationen zu übersenden.

In den kommenden Tagen erwarten wir viele weitere Pressemitteilungen / Newsletter und Informationen, die hierin relevanten Informationen werden wir Ihnen schnellstmöglich und umfassend weiterleiten.

Haftungsausschluss
Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Ihr Team Sander Hansen

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Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

aus Sander ist Sander Hansen geworden.

Die Kanzlei Sander hat aufgrund der Corona Krise den für die kommenden Jahre geplanten Generationswechsel bereits im letzten Jahr begonnen. Im Rahmen dieses Generationenwechsels haben wir zum Jahreswechsel 2020/2021 die bestehende Partnerstruktur aus Dietrich und Felix Sander erweitert. Mit Malte Hansen konnte ein weiterer Partner gewonnen werden der gemeinsam mit Felix Sander und den Ihnen bekannten Mitarbeitern die Kanzlei in die Zukunft führen wird.

Dietrich Sander ist weiterhin geschäftsführender Gesellschafter der Sander Hansen Steuer­beratungs­gesellschaft Berlin mbH und wird zukünftig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie insbesondere Felix Sander und Malte Hansen beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Unser zentrales Anliegen dabei ist, die Werte des Kanzleigründers Dietrich Sander fortzuführen und uns gleichzeitig den Herausforderungen des Wandels der Steuerberatungsbranche zu stellen. Das bedeutet für uns, dass wir den Fokus der Kanzlei in der Zukunft um weitere Schwerpunkte erweitern möchten, wir uns der digitalen Transformation mit voller Kraft stellen wollen und gleichzeitig unseren Wurzeln treu zu bleiben.

Wir freuen uns auf die weitere vertrauensvolle Zusammen­arbeit.

Herzlichst

Ihr Team Sander Hansen